Die Rechtsgeschichte des Begriffs „Privileg“ ist eng mit Cicero und seiner Anwendung gegen Clodius verknüpft. Doch legte Cicero damit nicht nur die Grundlagen für den Erfolg des Begriffs, sondern er war auch der geistige Schöpfer eines Konzepts, das er durch die Berücksichtigung und Inwertsetzung der altgriechischen Rechtsphilosophie und Gesetzgebung wiederzuentdecken und in der römischen Rechtsgeschichte zu verankern wusste.
Veranstaltungsort
Auditorium, Weender Landstraße 2
Foyer der rechtshistorischen Abteilungen, 1. OG
Veranstalter
Göttinger Vereinigung zur Pflege der Rechtsgeschichte e.V.
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